Haftungsausschluss

Haftungsausschluss zu Veranstaltungen des SV Lövenich/Widdersdorf 1986/27 e.V.

Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Nutzer verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen, und zwar gegen

  • den SV Lövenich/Widdersdorf 1986/27 e.V.
  • den Veranstalter, die Sportwarte, Trainer, die Geländepächter und – Eigentümer
  • Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, gegen

  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.